HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Herr Notar Mag. Jürgen Rauchwarter wurde infolge der wegen Erreichung der Altersgrenze mit Ablauf des 31.01.2025 erfolgten Resignation von Herrn Notar em. Dr. Diethard Strausz mit Dekret vom 23.10.2024 der Frau Bundesministerin für Justiz mit Wirksamkeit zum 01.02.2025 zum öffentlichen Notar auf die Amtsstelle Wien-Liesing III ernannt.
Im Zuge der Übernahme der Amtsstelle Wien-Liesing III haben Herr Notar em. Dr. Diethard Strausz (im Folgenden auch "Verkäufer") als Amtsvorgänger und Herr Notar Mag. Jürgen Rauchwarter (im Folgenden auch "Käufer") als Amtsnachfolger (im Folgenden gemeinsam "Parteien") einen Vertrag betreffend den Erwerb bestimmter Sachen, Vermögensgegenstände und Rechtspositionen geschlossen (im Folgenden "Kaufvertrag"), damit Herr Notar Mag. Jürgen Rauchwarter als Nachfolger auf der Amtsstelle Wien-Liesing III die rechtssuchende Bevölkerung bestmöglich betreuen kann.
· die bestehende A1-Leitung mit der Telefonnummer 01/8692535 samt dazugehörigem Vertrag (Kundennummer […], Verrechnungsnummer […]);
· die E-Mail-Adresse office@notariat-strausz.at inkl. dazugehörigem NTBS-Hosting-Vertrag (Kundennummer […]) samt komplettem Inhalt des obigen E-Mail-Postfaches und sämtlicher Zugangsdaten für die Email-Verwaltung;
· die an der Amtsstelle Wien-Liesing III errichteten und/oder verwahrten Testamente;
· die die Amtsstelle Wien-Liesing III betreffenden Handakten; und
· die vom Verkäufer für die Amtsstelle Wien-Liesing III genutzten Kanzleisoftware Notabene inkl. der Notabene Datenbank und aller Dateien auf den derzeitigen Laufwerken F: und S:.
Alle übrigen Sachen, Vermögenswerte und Rechtspositionen des Verkäufers verbleiben bei diesem und sind daher nicht Teil des Kaufgegenstandes. Das betrifft insbesondere ein allfälliges bestehendes Mietverhältnis des Verkäufers an der Adresse 1230 Wien, Haeckelstraße 7, und sämtliche Klientenbeziehungen (inkl. Forderungen, Verbindlichkeiten sowie (allfällige) Haftungen) des Verkäufers; diese verbleiben beim Verkäufer.
Festgehalten wird, dass auf den Kaufvertrag (insbesondere) die Regelung des Ersten Buches des UGB keine Anwendung finden, weil die Parteien jeweils als Freiberufler – die auch jeweils nicht im Firmenbuch eingetragen sind – von dessen Anwendungsbereich gemäß § 4 Abs 2 UGB ausgenommen sind. Die Vertragsparteien haben im Kaufvertrag (sicherheitshalber) ausdrücklich und unwiderruflich die Haftung des Käufers für alle nicht übernommenen Rechtsverhältnisse gemäß § 38 Abs 4 UGB ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss wird hiermit gemäß § 38 Abs 4 UGB in verkehrsüblicher Weise bekannt gemacht und ist auch gegenüber Dritten wirksam.
Notar Mag. Jürgen Rauchwarter
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Notar em. Dr. Diethard Strausz |